Passer au contenu principal

Haftkostenbeitrag und Vermögensauskunft

[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)] Der Schuldner ist zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen. Das Amtsgericht hat antragsgemäß einen Haftbefehl erlassen. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde überlegt, ob bei einem Antrag auf Verhaftung des Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft auch ein Haftkostenbeitrag droht.

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

0 commentaire

Vous voulez être le·la premier·ère à écrire un commentaire ?
Devenez membre de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) et lancez la conversation.
Adhérer