Berechnung bei Weihnachtsgeld & Co.
[Beitrag auf meiner Internetseite lesen. (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)] Erläuterungen zur Berechnungsweise finden sich bei BAG, Urteil vom 17.04.2013, Az. 10 AZR 59/12 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Danach ist das Arbeitseinkommen i. S. d. § 850a ZPO (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) zunächst in der unpfändbaren Bruttohöhe vom Gesamteinkommen abzuziehen. Danach sind die Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge fiktiv für das Bruttoeinkommen des Restbetrages zu berechnen. Beispielhaft sieht das wie folgt aus:
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