Passer au contenu principal

Grundsteuern in der Rangklasse 3

In § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ZVG (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) heißt es:

[…] Grundsteuern […] genießen dieses Vorrecht nur für die laufenden Beträge und für die Rückstände aus den letzten zwei Jahren

In die Rangklasse 3 gehören daher nur die laufende Grundsteuer und die Rückstände der letzten zwei Jahre. Doch was bedeutet das genau? Inwieweit handelt es sich um laufende und inwieweit um rückständige Steuern?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

0 commentaire

Vous voulez être le·la premier·ère à écrire un commentaire ?
Devenez membre de Martin Benner (#HoltDasGeldRein) et lancez la conversation.
Adhérer