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Und wieder werden getrennte Familien nicht mitgedacht

100 Euro als Einmalzahlung für Familien hat die Bundesregierung beschlossen - getrennte Familien müssen sie sich teilen

Aufgrund der Belastungen durch Corona und steigenden Energiepreisen hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um Steuerzahler*innen zu entlasten. Speziell für Familien soll pro Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt werden. Das Problem dabei: Kinder mit getrennt lebenden Eltern werden mal wieder nicht mitgedacht. Ihnen wird die Einmalzahlung nicht gerecht.

Bereits bei den Einmalzahlungen während der ersten zwei Corona-Jahre 2020 und 2021 wurden getrennte Familien diskriminiert: Die Einmalzahlungen mussten sie sich teilen. Statt 100 Euro kamen bei ihnen nur jeweils 50 Euro an. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht unproblematisch, denn schließlich soll die Zahlung eigentlich für das Kind verwendet werden. Und dabei handelt es sich um 100 Euro, egal wo das Kind lebt. Aber das ist zu kurz gedacht.

Doppelte statt halbe Einmalzahlungen für getrennt lebende Eltern!

Kinder getrennt lebender Eltern haben höhere Lebenshaltungskosten. An meinem persönlichen Beispiel lässt es sich gut erkennen: Der Vater meines Kindes und ich stellen unserem Kind jeweils ein Kinderzimmer zur Verfügung, damit er unabhängig der Papa- oder Mama-Zeit immer einen eigenen Raum hat. In seinen Zimmern hat er jeweils eigene Möbel - also unterm Strich zwei Betten mit Bettzeug, doppelte Schränke usw. Er hat natürlich auch doppelt Spielzeug, Bücher, Kleidung, Zahnbürsten ... Wir heizen doppelt und sind Alleinverdienener*innen.

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