Unternehmerisches Selbstbewusstsein als Künstler*in
In 5 Schritten durch das erste Jahr in Selbstständigkeit
Feste Arbeitsplätze in der Musikbranche sind selten und die Zahl der Absolventinnen und Absolventen übersteigt Jahr um Jahr das vorhandene Stellenangebot. Das heißt für viele junge Musiker*innen, dass sie nach ihrem Studium selbstständig - und damit unternehmerisch - tätig werden.
Mein Gast Philipp Schoof (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) vermittelt in seinen Kursen hierfür nicht nur das passende Selbstvertrauen, sondern auch das entsprechende Handwerkszeug. Anhand der konkreten Abwicklung eines Auftrags haben wir uns angeschaut, auf welche Punkte es bei Angebot, Vertrag, Rechnung oder Steuererklärung ankommt. Kleiner Spoiler? Ihr erfahrt endlich, was es mit dem § 19 UStG. auf euren Rechnungen wirklich aufsich hat - und welche Punkte Philipp auf jeden Fall in einen Vertrag aufnehmen würde. Aber der Reihe nach...
Die gesamte Folge (Teil 1 und 2) erscheint exklusiv nur auf Steady. Hier könnt ihr euch auch gleich eine Zusammenfassung des Interviews mit allen wichtigen Punkten als PDF herunterladen (am Ende der Seite). Dank der Kooperation zwischen Steady und Spotify könnt ihr die Folgen auch ganz bequem über eure Smartphone App hören.
Schritt 1 - Der Gang zum Finanzamt
Alles beginnt mit der Anzeige der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt.
Tipp: Ich empfehle früh damit zu beginnen, bestenfalls schon während des Studiums, sobald man dort (durch Unterrichten und Konzerte) das erste Mal Geld verdient. Die Umsätze sind dann noch überschaubar und man behält leicht den Überblick. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Anzeige spätestens zwei Wochen nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erfolgt.
Was gilt es als Student*in zu beachten, wenn man nebenberuflich selbstständig ist?
Während des (Musik-)Studiums zu arbeiten ist kein Problem. Hauptberuflich bleibt man weiterhin Studierender. Damit dieser Grundsatz für Krankenversicherung & Co. erfüllt bleibt gilt: Ausgehend von einer 40-Stunden-Woche wird festgelegt, dass man für die nebenberufliche Selbstständigkeit weniger als 20 Wochenstunden aufwendet. So kann man z.B. weiter familienversichert bzw. studentisch versichert bleiben. Neben der zeitlichen Einteilung gibt es bei der Familienversicherung darüber hinaus auch noch eine Einkommensgrenze, die für 2022 bei 470 € monatlich liegt, sich jedoch in jedem Jahr ändert. Bei der studentischen Versicherung gibt es hingegen keine Einkommensgrenze.
Allerdings ist es gar nicht immer sinnvoll, dass das Studium der Hauptjob ist. In einigen Fällen ergibt es durchaus Sinn, dass man ab dem 25. Lebensjahr aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit trotz des Studiums eine hauptberufliche Selbstständigkeit macht und einen Antrag zur Aufnahme in die KSK stellt. Hintergrund dieser Empfehlung ist der günstigere Mindestbeitragssatz der KSK in Höhe von 79,99 pro Monat. Da dieser jedoch ebenfalls an Verdienstgrenzen gekoppelt ist, muss das Thema Sozialversicherung von jeder Musiker*in individuell betrachtet werden.
Mir gefällt der Begriff USP (Unique Selling Point) nicht. Er suggeriert, dass sich unsere gesamte künstlerische Tätigkeit ihm unterwirft. Ich nutze lieber den ESP, also den Emotional Selling Point.
Schritt 2 – Mein künstlerisches Profil
Brauche ich als Künstler*in einen USP?
Mir gefällt der Begriff USP (Unique Selling Point) nicht. Er suggeriert, dass sich unsere gesamte künstlerische Tätigkeit ihm unterwirft. Ich nutze lieber den ESP, also den Emotional Selling Point. Dazu stelle ich mir die Frage, wie ich es schaffe, meine potenziellen Kund*innen richtig anzusprechen. Und mit Kund*innen meine ich wirklich die komplette Bandbreite: von der Hochzeitsgesellschaft und Firmenkunden, über die verschiedenen Festivals im klassischen Bereich bis zum Jazzclub. Es ist wichtig, sich klar zu positionieren, damit man greifbar wird.
Möchte ich beispielsweise Hochzeitspaare ansprechen, habe ich wahrscheinlich anderes Werbematerial, andere Visitenkarten und andere Videos, als wenn ich mit meiner eigenen Band Jazz-Festival Veranstalter ansprechen möchte.
Mir hat eine Agenturchefin einmal gesagt „Die Leute müssen kotzen, wenn sie deinen Namen hören. Erst dann erinnern sie sich an dich.“ Das „kotzen“ ist in diesem Kontext natürlich positiv gemeint – durch Ehrgeiz, Zuverlässigkeit, Fleiß und Zielstrebigkeit arbeitet man sich in den Fokus seiner Zielgruppe und bleibt dort im besten Fall positiv verhaftet. Ich empfehle, dass man sich dabei auf eine Zielgruppe fokussiert, da nur wenige Musiker*innen die Kapazität besitzen, sich auf mehrere Zielgruppen zu konzentrieren.
Dadurch reduziert sich auch der eigene Aufwand. Man fängt klein, mit zwei bis drei Auftritten pro Jahr, an. Wenn die Zielgruppe untereinander kommuniziert und man weiterempfohlen wird, sind es möglicherweise im darauffolgenden Jahr bereits zehn Auftritte usw. Ab einem gewissen Punkt wird es dann zu einem „Selbstläufer“ und man muss den Zeit-, Energie- und finanziellen Aufwand vom Anfang gar nicht mehr in gleichem Maße betreiben.
Honorarkalkulation: Wie ermittle ich den Wert meiner künstlerischen Leistung?
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