Article 14
Das Asylrecht ist jetzt endlich auch musikalisch hör- und singbar.
Wie ist das eigentlich mit dem Asyl?
In Artikel 13 der AEMR steht, dass jede*r sein/ihr Land verlassen darf und in sein/ihr Land zurückkehren darf. Eine Nummer später wird uns allen das Recht zugestanden, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu genießen - außer bei Strafverfolgung aus nicht-politischen Gründen.
Hier könnt ihr Article 14 nach- und mitlesen während ich ihn singe:
Date
30/09/2020