Urteil zum Wahlrechtsausschluss: Schluss mit Hinhaltetaktik!
Das Verfassungsgericht hat den Wahlrechtsausschluss gekippt. Bisher dürfen rund 85.000 Menschen nicht wählen, die eine Betreuung benötigen. Reicht das Urteil, damit sie zu ihrem Recht kommen?
Das Verfassungsgericht hat der Regierung endlich eine Klatsche erteilt. Wer einen Vormund hat, darf nicht von Wahlen ausgeschlossen werden. Trotzdem sieht es so aus, als würde die Regierung immer noch auf Zeit spielen.
Date
01/03/2019
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