Urheberrecht im Choralltag: Was Chöre über Arrangements, Aufführungen und Veröffentlichungen wissen müssen
Das Thema Urheberrecht betrifft jeden Chor, der mit populären Songs arbeitet. Ob es um eigene Arrangements, Auftritte oder die Veröffentlichung von Videos geht – oft ist unklar, was erlaubt ist und was nicht. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Informationen leicht verständlich zusammen.
1. Arrangements: Was ist erlaubt, was nicht?
Eigene Arrangements für den Chor
Erlaubt: Ihr dürft ein eigenes Arrangement für euren Chor erstellen, wenn ihr die Noten des Originals legal erworben habt. Dieses Arrangement darf für Proben und Aufführungen genutzt werden.
Nicht erlaubt:
Änderungen, die den Charakter des Originals stark verändern, benötigen eine Genehmigung vom Rechteinhaber.
Die Weitergabe oder das Verkaufen eurer Arrangements an andere Chöre ist verboten, ebenso das Verschenken.
Arrangements vom Verlag kaufen
Erlaubt: Wenn ihr ein Arrangement bei einem Verlag kauft, seid ihr in der Regel rechtlich abgesichert. Mit dem Kauf erwerbt ihr die Lizenz zur Nutzung des Arrangements innerhalb eures Chores, z. B. für Proben und Konzerte.
Wichtig:
Die Lizenz gilt nur für die Anzahl der gekauften Kopien. Werden mehr Sänger:innen als ursprünglich geplant beteiligt, müssen zusätzliche Exemplare gekauft werden.
Auch hier gilt: Eine Weitergabe des Arrangements an andere Chöre ist nicht erlaubt.
GEMA-Gebühren: Für die öffentliche Aufführung des gekauften Arrangements fallen zusätzlich GEMA-Gebühren an, die vom Veranstalter getragen werden müssen. Diese Gebühren sind unabhängig vom Kauf des Arrangements und decken die Rechte an der Komposition und dem Text ab.
Aufführen von Spezial-Arrangements
Ein speziell für euren Chor erstelltes Arrangement (z. B. durch einen freien Arrangeur) darf im Rahmen von Chorproben und Aufführungen genutzt werden.
Voraussetzung: Die Aufführung ist bei der GEMA gemeldet, und die entsprechenden Gebühren wurden bezahlt.
Nicht erlaubt: Die Weitergabe des Arrangements an andere Chöre oder die Veröffentlichung (z. B. als Notenheft oder Online-Download).
2. Aufführungen und öffentliche Nutzung
Konzerte und Live-Aufführungen
Für öffentliche Auftritte mit geschützten Werken benötigt ihr eine GEMA-Lizenz. Diese deckt in der Regel die Aufführung ab. Wichtig: Nicht alle internationalen Werke fallen unter die GEMA, das sollte vorher geprüft werden.
Selbst bei Spezial-Arrangements bleibt die Melodie und der Text urheberrechtlich geschützt – auch hier greift die GEMA-Lizenz.
Aufnahmen für den internen Gebrauch
Die Aufnahme einer Aufführung oder Probe für den internen Gebrauch ist unproblematisch. Sobald die Aufnahme veröffentlicht wird, gelten andere Regeln.
3. Videos und Veröffentlichungen (YouTube, Facebook, Instagram, Vimeo)
Das Hochladen von Choraufnahmen auf Plattformen wie YouTube ist grundsätzlich möglich, da viele populäre Songs über die GEMA abgedeckt sind. Dennoch gibt es Ausnahmen, die ihr beachten solltet:
Wann ist eine Veröffentlichung erlaubt?
Eigenkompositionen oder gemeinfreie Werke: Diese könnt ihr bedenkenlos veröffentlichen.
Populäre Songs (Cover-Aufnahmen):
Die meisten populären Songs, die von Chören gesungen werden, fallen unter die GEMA-Vereinbarung mit YouTube. Das bedeutet: Ihr könnt diese Songs ohne zusätzliche Genehmigung veröffentlichen. In einigen Fällen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen, z. B. dass Videos in bestimmten Ländern gesperrt werden.
Ausnahmen: Internationale Songs, deren Rechteinhaber:innen nicht von der GEMA vertreten werden, können zu Sperrungen oder Problemen führen. Hier ist eine separate Genehmigung nötig.
Nicht erlaubt: Ohne Absicherung über die GEMA oder direkte Genehmigung des Rechteinhabers können Werke gesperrt oder monetarisiert werden.
YouTube und Content-ID
YouTube erkennt urheberrechtlich geschützte Musik automatisch. Wenn das Werk durch die GEMA abgedeckt ist, wird es in der Regel akzeptiert. Einschränkungen sind selten, können aber in einzelnen Ländern auftreten.
Mögliche Konsequenzen bei ungeklärten Rechten:
Das Video wird in bestimmten Ländern gesperrt.
Werbung wird geschaltet, und die Einnahmen gehen an die Rechteinhaber:innen.
Es droht eine Abmahnung bei wiederholten Verstößen.
Wie schützt ihr euch?
Prüft, ob das Werk unter die GEMA-Vereinbarung mit YouTube fällt. Die meisten populären Songs tun dies, sodass ihr das Video direkt hochladen könnt.
Klärt die Rechte am Arrangement. Wenn das Arrangement von einem freien Arrangeur erstellt wurde, dürft ihr es nur nutzen, wenn es explizit erlaubt ist.
4. Was ist mit Live-Streams?
Live-Streams auf Plattformen wie Facebook oder Instagram sind genauso zu behandeln wie Aufnahmen. Auch hier gilt: Für geschützte Werke benötigt ihr eine Lizenz. Viele Plattformen filtern geschützte Inhalte automatisch aus. YouTube bietet jedoch häufig dieselben Freiheiten wie bei hochgeladenen Videos – abhängig von der GEMA-Vereinbarung.
5. Tipps für rechtssichere Chorarbeit
GEMA prüfen: Meldet öffentliche Aufführungen bei der GEMA an und prüft, ob ein Werk dort lizenziert ist. Das sichert euch rechtlich ab.
Rechte einholen: Für die Nutzung und Veröffentlichung von Arrangements oder Aufnahmen fragt beim Rechteinhaber (z. B. Verlag) nach. Oft gibt es unkomplizierte Lösungen.
Eigenkompositionen bevorzugen: Nutzt eigene Werke oder gemeinfreie Stücke, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
YouTube-Erfahrungen teilen: In der Praxis sind die meisten populären Songs für YouTube-Nutzer:innen unproblematisch – macht euch mit den Ausnahmen vertraut.
6. Zusammenfassung: Was dürft ihr – was nicht?
Fazit: Sicherheit geht vor
Mit dem richtigen Wissen könnt ihr rechtliche Probleme vermeiden und euch voll und ganz auf die Musik konzentrieren. Klärt im Zweifel immer die Rechte mit der GEMA oder den Rechteinhaber:innen und denkt daran: „Besser fragen als riskieren!“
Habt ihr Fragen oder Erfahrungen mit diesem Thema? Teilt sie gerne in den Kommentaren! 😊
Quellen und weiterführende Links
GEMA – Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Informationen zur Anmeldung von Aufführungen und zur Lizenzierung:
https://www.gema.de/faq (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)YouTube-Hilfebereich: Urheberrecht und Content-ID
Alles rund um die Nutzung von Musik auf YouTube:
https://support.google.com/youtube/answer/2797370 (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Urheberrecht.de (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre): Musik und Urheberrecht
Übersicht zu rechtlichen Grundlagen, speziell für Musik:
https://www.urheberrecht.de/musik/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Deutscher Musikrat: Infos für Chöre und Ensembles
Leitfaden zu rechtlichen Fragen rund um Noten, Aufführungen und Arrangements:
https://www.musikrat.de/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Kulturrat: Hinweise zu GEMA und Musiknutzung
Ergänzende Informationen speziell für Musikvereine und Chöre:
https://www.kulturrat.de/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)Creative Commons – Lizenzen und gemeinfreie Werke
Alternative zu geschützten Werken:
https://creativecommons.org/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Hinweis
Dieser Artikel wurde mit großer Sorgfalt und basierend auf recherchierten Informationen erstellt, um Chören eine Orientierung im Umgang mit Urheberrecht zu bieten. Bitte beachtet jedoch, dass dieser Text keine rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen oder rechtliche Absicherung solltet ihr euch an Fachanwält:innen für Urheberrecht oder direkt an die GEMA bzw. die jeweiligen Rechteinhaber wenden.