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Kinderschutz im Netz? Also, im Internet?

Du interessierst Dich für Dich selbst und Deine Beziehungen. Deshalb liest Du diesen Artikel bei »Aufklärung tut Not«. Klar! Kinderschutz ist Aufgabe aller Erwachsenen.

Hallo, und herzlich willkommen, zu meinem Newsletter außer der Reihe,

eine Gesellschaft, die beim Kinderschutz und Jugendschutz vollkommen versagt. Das ist Deutschland im Jahre 2024.

Das ist doch »eigentlich« offensichtlich. Inzwischen gibt es genügend Hinweise darauf, dass da irgendetwas gehörig falsch läuft.

Ich bedanke mich bei allen Aufklärung-tut-Not-Mitgliedern, die meine Arbeit ermöglichen. Möchtest du meine Arbeit unterstützen, kannst du das hier tun (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre).

Doch es gibt sie. Die sogenannten Medienpädagogen, die sich eine Nische geschaffen haben, in der sie auf Pädagogik machen und gleichzeitig ihrem eigenen Interesse frönen können.

Doch darum soll es in diesem Newsletter nicht gehen. Anlass für meinen Newsletter ist ein Artikel bei der Tagesschau.

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/missbrauchsbeauftragte-kinderschutz-internet-100.html (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Forderung nach mehr Kinderschutz

Es gibt praktisch keinen Kinderschutz im Netz

So ist der Artikel überschrieben. Und … das ist noch geschönt.

Es gibt überhaupt keinen Kinderschutz im Internet. Und viele Eltern setzen ihre Kinder dennoch dem Internet aus.

Gleichzeitig ist es lobenswert, dass die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, Forderungen formuliert. Denn damit zerrt sie das Thema einmal in die Öffentlichkeit; wenn auch nur für Stunden oder einige Tage. Ihre Forderungen lauten:

  • strengere Auflagen für Online-Anbieter

  • den Ausbau einfacher Meldewege

  • mehr Hilfsangebote

Es ist Teil unserer Gegenwart, dass unsere Gesellschaft im Ganzen eher zuschaut und die Problematik verharmlost. Daran beteiligen sich nach meinem Eindruck auch Medienpädagogen. Schließlich wollen sie weiterhin ihrem »Hobby« nachgehen.

Doch wie sind die Forderungen zu bewerten?

Strengere Auflagen für Online-Anbieter

Plattformen jedweder Art sollen demnach mehr in die Pflicht genommen werden, damit Minderjährige nicht auf problematische Inhalte zugreifen können.

Das könnte problematisch werden, denn viele Plattformen erlauben 13-jährigen Kindern den Zugang laut ihrer AGBs. Bisher ziehen sie sich darauf zurück.

Einfache Meldewege

Wer soll da melden? Die Kinder?
Eltern können das oft gar nicht übernehmen, weil sie nicht dabei sind und entsprechend nicht mitbekommen, wenn ihre Töchter oder Söhne problematische Erfahrungen machen.

Hilfsangebote

Leider ist dem Artikel nicht zu entnehmen, welche Art von Hilfsangeboten Frau Claus da so vorschweben.

Online findet Geldverdienen statt

Grundsätzlich ist es aus meiner Sicht äußerst blauäugig oder auch (grob) fahrlässig, Anbietern von Plattformen jeglicher Art zuzutrauen, im Sinne von Kindern aktiv zu werden.

Dieses Interesse haben diese Unternehmen nicht.

Betreiber von Whatsapp, Facebook, TikTok, YouTube, Twitch, Instagram, Pinterest usw. wollen Geld verdienen. Sie wollen so viele Nutzer wie möglich zu ihren Angeboten locken und an diese binden. Das gilt im besonderen auch für Kinder, da diese manipulierbarer sind als Erwachsene.

Die Forderungen macht die Missbrauchsbeauftragte mit der Prämisse, dass Kinder kleine Erwachsene sind, die sich auch im Netz bewegen dürfen oder müssen können.

Diese Prämisse ist weit verbreitet und falsch.

Erwachsene sollten entsprechend ihre Aufgabe des Kinderschutzes wieder selbst in die Hand nehmen.

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Bis zum nächsten Mal

Freundliche Grüße

Michael

Sujet Bildung / Erziehung

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