# 29 Grunderwerbsteuer
„Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und Ermittlungsverfahren des Finanzamtes
Treten neue Gesellschafter:innen in eine GbR ein, die bereits ein Grundstück erworben hat, verweigern immer häufiger die Finanzämter den neuen Gesellschafter:innen die Ausstellung der sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist jedoch Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt einen Eintrag in Grundbuch vornimmt. Damit kommen die Neuen nicht als Gesellschafter:innen der GbR ins Grundbuch. Dies macht Probleme bei der Bankfinanzierung. Hier empfiehlt sich die persönliche Vorsprache beim Finanzamt unter Darlegung der Beitrittsumstände. Nachfolgende Ausführungen geben Ihnen die entsprechende Tipps zur Argumentation.
Auch Bestandsgesellschafter:innen einer GbR, die bereits am Kauf der Immobilie beteiligt waren, erhalten Fragenbögen vom Finanzamt "zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Offenlegung der für die Besteuerung erheblichen Tatsachen im Ermittlungsverfahren". Da die GbR bereits die Grunderwerbsteuer aus dem Kaufpreis für die Immobilie (Grundstück / Bestandsobjekt) gezahlt hat, führt die nachträgliche Einzelprüfung bei den einzelnen Gesellschafter:innen zur Verunsicherung. Was ist der Hintergrund dieser Ermittlungsverfahren?
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