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Beschlüsse - formaljuristisch

Eine Kernforderung von Wohnprojekten ist die Beteiligung aller an Entscheidungen. 

Die Gruppe macht sich viele Gedanken über die methodischen Ansätze der Entscheidungsfindung: systemisches Konsensieren, Konsens mit abgestuftem Vetorecht, Konsententscheidungen, ...

Dies wird gerne auch kombiniert mit neuen Organisationsstrukturen: Arbeitskreise, Lenkungsgruppe, Soziokratie, ...

Trotzdem wird jede Gruppe früher oder später erfahren, dass man entweder keine wichtigen Entscheidungen mehr treffen kann (> Projektstillstand) oder Einzelne mit Entscheidungen der Gruppe nicht einverstanden sind. Auch Regelungen zur alternativen Konfliktlösung (Mediation, Supervision) helfen nicht mehr weiter.

Je nach Rechtsform müssen bestimmte Entscheidungen als Beschlüsse in einem normierten Verfahren herbeigeführt und dokumentiert werden. Beschlüsse müssen formal und inhaltlich den geltenden Gesetzen und dem Gesellschafter:innenvertrag bzw. der Satzung entsprechen. 

Falls ein Beschluss gravierend den gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Rechtsform widerspricht, kann ein Beschluss nichtig sein, d.h. auch nach Jahren kann jede:r die Gültigkeit des Beschlusses rügen und die beschlossene Maßnahme verliert rückwirkend ihre Rechtsgrundlage. Bei leichteren Verstößen wäre der Beschluss "nur" anfechtbar - dies ist meist mit einer zeitlichen Ausschlussfrist gekoppelt. Wird innerhalb der Frist kein Rechtsmittel bei Gericht eingelegt, wird der Beschluss bestandsfest. Kein Wohnprojekt kann sich durch Gesellschaftervertrag, Geschäftsordnung oder Satzung dem entziehen.

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