Gesamtschuldnerische Haftung
Die Gesamtschuld ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte (natürliche Personen / juristische Personen) bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern. Die Gesamtschuld ist in den §§ 420 ff. (Öffnet in neuem Fenster) BGB geregelt.
Die gesamtschuldnerische Haftung ist wesenstypisch für die Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes = GbR. Da die GbR auch durch TUN und nicht erst durch Unterzeichnung eines Gesellschaftervertrages entsteht, sollte diese Haftung allen bewusst sein. Vor Eintragung einer Genossenschaft ins Genossenschaftsregister oder einer GmbH / GmbH & Co.KG ins Handelsregister gelten die Regelungen zur Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts!
Was heißt dies nun für ein Wohnprojekt und wie kann das Risiko einer Inanspruchnahme begrenzt werden?
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