Inklusion im Wohnprojekt
Das Verständnis von inklusivem Wohnen ist sehr unterschiedlich. Die UN-Behindertenkonvention wurde stufenweise ins deutsche Bundesteilhabegesetz umgesetzt. Wohnen und Leben in Einrichtungen sollen künftig für Menschen mit Behinderung nicht mehr die Regel sein. Jede:r soll die Wahlfreiheit haben, frei zu entscheiden, ob er / sie in eigenen Wohnräumen leben möchte und ambulante Hilfen in Anspruch nimmt.
Der Bedarf an barrierefreien preiswerten Wohnungen wird steigen. Viele Wohnprojekte möchten bewusst Menschen mit Behinderungen einbinden.
Für die begriffliche Einordnung der verschiedenen Wohnformen empfehle ich
Gerade Genossenschaften könnten gut kooperieren, aber ...
.. für das Gelingen ist einiges zu bedenken. Inklusionsprojekte innerhalb einer Genossenschaft (Öffnet in neuem Fenster)
Vielfach wird die Variante 1 umgesetzt. Eine gemeinnützige Organisation / ein sozialer Träger möchte Wohnen, Betreuung und evt Pflege anbieten - als Wohngruppe für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen. Die gemeinnützige Organisation wird zunächst selber Mitglied in der Genossenschaft. Üblicherweise mietet der soziale Träger Wohnraum zur Untervermietung an die eigene Klientel von der Genossenschaft an. Hierbei handelt es sich um einen Generalmietvertrag >> vgl. Post #31 (Öffnet in neuem Fenster). Für Genossenschaften kann der Verlust der Körperschaftssteuerbefreiuung drohen >> vgl. Post #30 (Öffnet in neuem Fenster).
Darüber hinaus sind die landesspezifischen „heimrechtlichen“ Anforderungen (wie das PflegWoG (Öffnet in neuem Fenster) in Bayern) zu beachten.
Auch gelten länderspezifische baurechtliche Vorschriften, insbesondere die Anforderungen an Rettungswege und Brandschutz.
Die Bewohner:innen in der Wohngruppe / Wohngemeinschaft haben keine direkte Vertragsbeziehung zur Genossenschaft. Die Bewohner:innen in der Wohngruppe / Wohngemeinschaft schließen einen / mehrere untereinander verbundene Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Öffnet in neuem Fenster) mit dem sozialen Träger ab. Auch wenn zwei separate Verträge abgeschlossen werden, wird ein Gesamtpaket aus Wohnen, Unterstützen und (bei Bedarf) Pflege angeboten.
Es gibt aber auch eine andere Variante 2
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