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Erwerb von Erbengemeinschaft oder innerhalb einer Familie

In Zeiten fehlender Grundstücke, hoher Bodenpreise und fehlender Geldanlagemöglichkeiten sind Bestandsobjekt interessant - zumal dadurch Nebenkosten gespart werden können.

 
Variante A
Früher hätte eine Erbengemeinschaft die Bestandsimmobilie verkauft und jede_r hätten den anteiligen Kaufpreis angelegt oder davon eine neue Immobilie erworben.
Es geht jedoch auch anders:

a) Möchte ein Miterbe die Bestandsimmobilie „behalten“, dann könnte der Anteil an der Erbengemeinschaft (einkommen)steuerfrei und ohne Grunderwerbsteuer in Bruchteilseigentum umgewandelt werden.

b) Die „weichenden“ Miterben erwarten für ihren Anteil natürlich einen Kaufpreis (Wertgutachten sinnvoll!). Käufer könnten die Mitglieder eines Wohnprojektes sein. Diese erwerben im Zuge der „Auseinandersetzung“ der Erbengemeinschaft zeitgleich Bruchteilseigentum / Miteigentum nach Bruchteilen gemäß §§ 1008 bis 1011 BGB. Dieser Erwerb ist grunderwerbsteuerpflichtig.

In dieser Konstellation ist davon abzuraten, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes (GbR) ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die Vorteile für den ehemaligen Erben unter a) gehen verloren. Dies verteuert letztlich das Gesamtprojekt, denn Steuern und Beurkundungskosten sind Nebenkosten, die auf alle umgelegt werden.

An Stelle eines GbR-Gesellschaftervertrages kann durch eine Miteigentümer-vereinbarung das Innenverhältnis als Baugruppe geregelt werden.

Variante B
a) Der Sohn / Enkel eines Immobilieneigentümers möchte die Bestandsimmobilie erwerben.

Um den Post zu lesen, ist der Abschluss eines ABO notwendig. .

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