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Hier (Öffnet in neuem Fenster) habe ich dargestellt, welche Möglichkeiten der Gläubiger zur Sachaufklärung hat, wenn der Schuldner als natürliche Person in einem unklaren Zusammenhang mit einer GmbH oder UG steht. Dabei ging es um die Feststellung, ob der Schuldner Gesellschafter und/oder Geschäftsführer der GmbH oder UG ist. Aber wie geht es anschließend mit der Pfändung weiter?

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