Das Bestandskundenprivileg im E-Mail-Marketing
https://vimeo.com/753512351-- Hier geht es zur »Gebrauchsanweisung und Inhaltsübersicht« des Kurses. --
Wir hatten in dem Beitrag »Kundendatenschutz: E-Mail-Marketing« erfahren, dass E-Mail-Werbung wettbewerbsrechtlich als »unzumutbare Belästigung« angesehen wird. Dies folgt aus § 7 Absatz 1 iVm. Absatz 2 Nummer 3 UWG. Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 ist eine »geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, (…) unzulässig«. Werbung (mit oder ohne E-Mail) ist eine solche geschäftliche Handlung und § 7 Absatz 2 Nummer 3 UWG hält fest, dass eine »unzumutbare Belästigung (…) stets anzunehmen (ist), (…) bei Werbung unter Verwendung (…) elektronischer Post«. Elektronische Post ist eben die gute alte E-Mail, das Gesetz drückt das nur etwas altbacken aus.
Es gibt aber eine Ausnahme.
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