Kundendatenschutz – Die Rechtsgrundlage der Vertragsanbahnung und Vertragserfüllung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO)
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https://vimeo.com/753345166Ihre Marketing- bzw. Werbebemühungen hatten erfolgt; der Interessent bzw. die Interessentin ist Kunde bzw. Kundin geworden. Eine große Erleichterung und auch im Datenschutz tun wir uns jetzt etwas leichter, da die Einwilligung als Rechtsgrundlage einer Verarbeitung personenbezogener Daten in den Hintergrund tritt (oder ganz ausgespart bleibt). Wir hatten bereits gesehen, dass die Einwilligung ziemlich störrisch sein kann und nicht gerade die ideale Rechtsgrundlage darstellt (und zwar auch für die betroffene Person).
Wenn sich uns nun andere Rechtsgrundlagen eröffnen, dann sollten wir uns die genau ansehen. Und denken Sie auch an das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, dort wollen wir die korrekte Rechtsgrundlage eintragen.
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang können wir nun die personenbezogenen Daten von Bestandskunden verarbeiten? Das soll das Thema dieses Beitrags sein.
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